Besondere Risiken

Einzelperson:

Alle Reisenden zwischen 18 und 64 Jahren (bzw. 74 Jahren bei Abschluss einer Versicherung Senioren 65+) werden als Einzelpersonen betrachtet. Eine Einzelperson muss vor dem Abschluss einer Versicherung mindestens 6 Monate in Deutschland wohnhaft gewesen sein.

Paar:

Ein Paar besteht aus zwei Personen (einer Einzelperson und deren Ehegatte oder Partner) im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die die letzten 6 Monate zusammengelebt haben. Jede auf dem Versicherungsschein genannte Einzelperson gilt als separat versichert. Das heißt, Einzelpersonen sind auch dann versichert, wenn sie getrennt reisen. Allerdings ist ein Paar nur mit dem Jahresreiseschutz als solches versichert. Beide Reisende müssen vor dem Abschluss der Versicherung mindestens 6 Monate in Deutschland wohnhaft gewesen sein.

Familie:

Als Familie gelten zwei Erwachsene (eine Einzelperson und deren Ehegatte oder Partner) sowie ihre eigenen oder rechtmäßig adoptierten Kinder. Die beiden Partner müssen mindestens 6 Monate zusammengelebt haben und im Alter zwischen 18 und 64 Jahren sein. Die Kinder sollten bei Abschluss der Versicherung unter 18 Jahre alt sein und entweder in der Ausbildung sein oder bei den Eltern wohnen. Jede auf dem Versicherungsschein genannte Einzelperson ist separat versichert. Demzufolge sind Einzelpersonen auch dann versichert, wenn sie ohne Familie reisen. Kinder unter 18 Jahren können allein zur hauptversicherten Person reisen, wenn sie sich in Begleitung eines Verwandten, eines Erziehungsberechtigten oder eines Vormunds befinden oder wenn sie mit der Absicht reisen, sich bei Ankunft am Reiseziel mit Eltern oder Verwandten zu treffen. Alle Reisenden müssen vor dem Abschluss der Versicherung mindestens 6 Monate in Deutschland wohnhaft gewesen sein.